bundesfreiwilligendienst-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Bundesfreiwilligendienst beim DRK

Ansprechpartner

Herr
Mario Geisler 

Tel.: 07931 48290-14
Mail: rkd@kv-bad-mergentheim.drk.de

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen.  Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.

 

 

Ehrenamtliches Engagement kennt kein Alter – es kommt auf die Bereitschaft an, zu helfen.

Daher bietet das Deutsche Rote Kreuz auch in Bad Mergentheim die Möglichkeit, den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren.

Bereiche und Aufgaben:

Rettungsdienst:     

  •     Die Freiwilligen werden dort nach einer intensiven Ausbildung in der
        Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport eingesetzt.

 

 

Soziale Arbeit:

  •     Betreuung älterer und bedürftiger Menschen
  •     Ausfahren des warmen sowie kalten Mittagstisch (Essen auf Rädern)
  •     Anschluss von Hausnotrufgeräten
  • Wer kann teilnehmen?

    Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.

  • Dauer des Einsatzes

    Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.

  • Was kostet das? Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?

    Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet. DRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Die Freiwilligendienste des DRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereit hält. Besuchen Sie uns auf https://www.drk-freiwilligendienst-bw.de/

    Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.