Bereichsausschuss des Rettungsdienstes im Main-Tauber-Kreises

Das Land Baden-Württemberg ist auf regionaler Ebene in 35 Rettungsdienstbereiche gegliedert. Deren Grenzen orientieren sich in der Regel an den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten. Häufig bilden kreisfreie Städte gemeinsam mit dem umliegenden oder einem benachbarten Landkreis einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich.

Für jeden Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst gebildet. Ihm gehören gleich viele stimmberechtigte Vertreter der Leistungsträger und der Kostenträger an. Leistungsträger gemäß § 2 Abs. 1 RDG, die nicht stimmberechtigt vertreten sind, können mit einem Vertreter beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zusätzlich sollen beratende Mitglieder aus verschiedenen Institutionen vertreten sein: je ein Vertreter des Stadtkreises oder Landkreises, der Feuerwehr, ein Leitender Notarzt, ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Vertreter der Krankenhäuser. Bei Bedarf kann der Bereichsausschuss weitere sachverständige Personen zur Beratung hinzuziehen.

Die Hauptaufgaben des Bereichsausschusses liegen in der Beobachtung, Beratung und Regelung der Belange des Rettungsdienstes im jeweiligen Bereich – mit Ausnahme der Luftrettung. Dazu zählen unter anderem:

  • Festlegung der Vermittlungsentgelte für die Integrierte Leitstelle
  • Sicherstellung der notärztlichen Versorgung und Gewinnung von Ärzten
  • Bestimmung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst

Sitzungen des Bereichsausschusses finden in der Regel mindestens zweimal jährlich statt.