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Bauliche Erweiterung der Rettungswache in Creglingen gefordert

Die DRK-Rettungswache in Creglingen mit einem Rettungswagen. © Christian Meiser/DRK KV MGH

MdL Wolfgang Reinhart unterstützt entsprechenden Baubedarf des DRK-Kreisverbands.

Creglingen. Der Präsident des DRK-Kreisverbands Bad Mergentheim, Professor Dr. Thomas Haak, und Kreisgeschäftsführerin Anna Deister fordern eine bauliche Erweiterung der Rettungswache in Creglingen. Deshalb hat sich Haak hinsichtlich einer entsprechenden Baumaßnahme zur Standortsicherung und einer Förderung an das Baden-Württembergische Innenministerium gewandt sowie um Beistand gebeten. Zusätzlich unterstützt wird der DRK-Kreisverband bei diesem Vorhaben von MdL Professor Dr. Wolfgang Reinhart, der sich ebenfalls schon seit Langem für einen Ausbau und eine Standortsicherung der DRK-Rettungswache in Creglingen einsetzt.

Dort hatte sich zum 1. Februar 2025 durch die gesetzliche Abschaffung des bislang noch geduldeten „Notarzt-Selbstfahrermodells“ eine gravierende Änderung ergeben, da seither der Notarzt in seiner Dienstzeit am Standort der Rettungswache in Creglingen anwesend sein muss. Zugleich darf der diensthabende Notarzt künftig auch nicht mehr alleine zum Einsatz fahren, sondern erhält einen Notfallsanitäter als Fahrer zur Seite gestellt, wie es der landesweite Rettungsdienstplan bis spätestens zum Jahr 2027 vorsieht.

Mit Räumen im ehemaligen Kreiskrankenhaus ausgeholfen

„Um Ruhemöglichkeiten sowohl für den Notarzt als auch für den diensthabenden Fahrer zu schaffen, muss unsere DRK-Rettungswache umgebaut werden, was bisher allerdings nicht umzusetzen war. Als zunächst provisorische Unterbringung hat uns die Stadt Creglingen freundlicherweise mit Räumen im ehemaligen Kreiskrankenhaus ausgeholfen. Dort werden der Notarzt und sein Fahrer vorläufig untergebracht, bis die Rettungswache ausgebaut oder umgebaut worden ist“, erklärt Haak die aktuelle Situation und den direkten Zusammenhang mit der Strukturreform des Rettungsdienstes im Main-Tauber-Kreis sowie die zentrale Dringlichkeit einer baulichen Veränderung und finanziellen Förderung.

Bis 2015 war die Rettungswache im ehemaligen Krankenhaus stationiert, bevor der Umzug in den Neubau in der Walter-Wirthwein-Straße erfolgte. Dieser Bestandsbau sei jedoch momentan für die erforderliche Unterbringung von Arzt und Sanitäter räumlich und aufgrund des Platzmangels weder ausgelegt noch geeignet. „Die Wache ist im ‚24/7-Modus‘ rund um die Uhr personell besetzt“, betont Haak die stetige Einsatzbereitschaft. Dazu sind direkt vor Ort permanent ein Rettungswagen (RTW) und ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) stationiert, um die flächendeckende Notfallversorgung in der Region kontinuierlich sicherzustellen. „Zudem ist in den Räumen der Rettungswache der sehr rege engagierte DRK-Ortsverein Creglingen beheimatet, der inzwischen eine eigene DRK-Drohnenstaffel für den erweiterten Bevölkerungsschutz betreibt“, berichtet der Kreisverbandspräsident ergänzend.

„Aufgrund der Vorhalteerweiterung bedarf es für die DRK-Rettungswache in Creglingen, die 2014 vom Land gefördert wurde, dringend auch einer baulichen Erweiterung“, attestiert ebenso Wolfgang Reinhart. „Dadurch, dass der Notarzt nun ebenfalls an der Wache stationiert ist, sind die Räumlichkeiten nicht mehr ausreichend“, hat der Landtagsabgeordnete übereinstimmend bei einer Besichtigung vor Ort festgestellt.

Verschiedene Möglichkeiten in Erwägung gezogen

Entsprechendes hat das Landesinnenministerium in einem Schreiben gegenüber Thomas Haak bestätigt und steht diesbezüglich mit dem Regierungspräsidium Stuttgart in Kontakt. Bereits im Januar 2025 wurden bei einem gemeinsamen Termin vor Ort zwischen dem DRK-Kreisverbandsvorsitzenden und dem Regierungspräsidium verschiedene Möglichkeiten in Erwägung gezogen, die eine Erweiterung der Rettungswache zulassen würden. Dabei seien beispielsweise eine Aufstockung des Gebäudes, ein Anbau oder aber ein Ersatzneubau an anderer Stelle zur Sprache gekommen. All diese Möglichkeiten würden eine Förderung der Erweiterung grundsätzlich ermöglichen, stellt das Innenministerium in Aussicht. Gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Förderung Rettungsdienst“ sei der Fördermittelempfänger jedoch verpflichtet, nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu handeln sowie das gesetzliche Vergaberecht einzuhalten.

Konsens mit dem Regierungspräsidium war, dass seitens des DRK die verschiedenen Möglichkeiten auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft und ausgetauscht werden. Insofern sollte der DRK-Kreisverband Mergentheim erneut mit dem Regierungspräsidium Stuttgart die weiteren Schritte auf dem Weg zu einer Lösung und für eine Förderung erörtern, sobald konkrete Planungen für das Bauvorhaben vorliegen, regt Thomas Blenke, Staatssekretär des Baden-Württembergischen Innenministeriums, an. pmr